Patente und Gebrauchsmuster
62.105 Erfindungen wurden im Jahr 2020 beim Deutschen Patent- und Markenamt zum Patent angemeldet. Jede dieser Patentanmeldungen hatte ihre eigene Motivation. Schutz des technologischen Fortschritts. Basis für Technologieverkäufe. Schutz der Investition für die Entwicklungskosten. Arbeitnehmererfinderecht. Eines ist allen Patentanmeldungen gemein: Die gebotene Sorgfalt bei der Ausarbeitung, denn die Änderungsmöglichkeiten sind nach dem Einreichen auf die Offenbarung am Anmeldetag beschränkt.
Wir beraten kreative Köpfe und innovative Unternehmen gerne zur Schutzfähigkeit ihrer Erfindungen und stellen die passenden Anmeldestrategien vor. So kann es unter schutzrechtlichen Gesichtspunkten ratsam sein, statt oder neben einem Patent ein Gebrauchsmuster anzumelden.
Eine Kernaufgabe bilden Recherchen zum Stand der Technik und die Beurteilung der Ergebnisse. Außerdem führen wir im Rahmen der Portfolioverwaltung Verlängerungen durch und überwachen die Patentaktivitäten des Wettbewerbs. Die Verteidigung und Durchsetzung von Patenten übernehmen wir sowohl in Erteilungs-, Einspruchs-, Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren als auch in allen Abmahn-, einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren. Gerne beraten wir auch bei der Gestaltung von Lizenzverträgen betreffend Patente sowie bei Verträgen betreffend Forschungs- und Entwicklungskooperationen etc.